FÜR PHASE 1 – DIAGNOSTIK
Problemerfassung

Leistungen
A: Problem erfassen und Informationen der verschiedenen Ebenen zusammentragen, Durchführung entsprechender Gespräche und Sichtung von Berichten, Befunden etc.

B: Ansatzpunkt ermitteln – Tiefe der Störung beurteilen und Diagnostik erstellen, normaler Zeitaufwand ca.: 2-3 Stunden

Pauschalpreis
€ 70,- – 120,-
Mitglieder oder Mitgliedseinrichtungen 25% verbilligt.
Wie werde ich Mitglied und was kostet das?

 BERATUNG VOR ORT
Selbstverständlich können wir die Beratung und Information auf Wunsch auch vor Ort vornehmen, also im Elternhaus, Schule, Arbeitsplatz.
Diesen Service bieten wir Ihnen zusätzlich für eine Pauschale von 25.- € pro Stunde incl. Fahrtkosten

In speziellen Fällen reichen diese Informationen nicht aus. Der Einbezug spezieller Diagnostikverfahren ist evtl. notwendig. Hierzu machen wir Ihnen gerne weitere Angebote.

Der Vorteil ist, das aufgrund dieser Ablaufstruktur die Problemerfassung und Diagnostik nach Form, Zeitdauer und Kosten für Sie als Auftraggeber über die Pauschale hinaus verändert, mitbestimmt und kostenmäßig kontrolliert werden kann.
Wir sagen, was wir für notwendig halten, was und warum wir es
empfehlen und was es kostet. Sie sagen, was Sie entscheiden und als Diagnostikvereinbarung bei uns bestellen.

FÜR PHASE 2– PROBLEMBEARBEITUNG
Prognose – Konkrete Hilfen – Perspektive der Problemveränderung

für folgende Leistungen

Gemäß der Ergebnisse aus Phase 1 erhalten sie eine Perspektiv-planung für ambulante oder stationäre Folgemaßnahmen, therapeutische Hilfen, Strukturierung einer sinnvollen Elternarbeit, praktische Handlungsanweisungen für Erziehung, Freizeit, Schule u.a.m. Wie sind die Erfolgsaussichten? Was ist bei Einsatz welcher Hilfen für einen Erfolg zu erwarten?
Welche stabilisierenden Maßnahmen sind notwendig?

Preis
Prognostikbericht 50 €
für Mitglieder und Mitgliedseinrichtungen 50% ermäßigt.

Hier gilt wie oben. Wir empfehlen Ihnen Anwendung und Dauer von Hilfen und nennen Ihnen die Kosten. Sie stellen nach Ihren Eindrücken und Kostenvorstellungen die spezielle Hilfe mit uns zusammen.

Hierüber wird eine Arbeitsvereinbarung getroffen. Sie beinhaltet einen kostenlose Bericht nach Beendigung der Behandlung, Therapie oder Intervention. Die einzelnen Bestandteile der Behandlungskosten orientieren sich an der GOÄ und Gebüh, Gebührenordnung für Ärzte und für Heilpraktiker.
 

Zur Verdeutlichung der Finanzierung und Ersparnis für Sie als Kostenträger haben Sie hier die Möglichkeit, sich zwei Fallbeispiele anzusehen. Bei weiteren Fragen bzgl. der Finanzierung treten Sie bitte mit uns in Kontakt.

Fallbeispiel 1
Fallbeispiel 2



FINANZIERUNGSHILFE FÜR SIE ODER IHR KIND

Sie sind Mitglied einer privaten Krankenversicherung
Diese bieten meist einen Komplett-schutz auch für alle gängigen Natur-heilverfahren und erstatten in der Regel sämtliche Kosten.

Sie sind Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst
Dann sind Sie beihilfefähig. Die Höhe der zu erwartenden Beihilfe können Sie der Erstattungsliste entnehmen.

Leistungserstattungen von Ärzten und Heilpraktikern bei gesetzlichen Krankenkassen
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind werden Kosten im Regelfall nicht erstattet. Gesetzliche Krankenkassen haben normalerweise ein gesetzliches Abrechnungsverbot mit Heilpraktikern und dürfen nur mit Ärzten im Besitz einer Krankenzulassung abrechnen.

Ausnahmen:

a) Modellversuche

Einige gesetzliche Krankenkassen fördern im Rahmen von Modell-versuchen bestimmte Heilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie, autogenes Training etc. In Ausnahmefällen ist dann eine Übernahme möglich.

b) Einzelfallvereinbarung

Ihr Kind oder Sie leiden an einer therapieresistenten oder aus klinischer Sicht nicht heilbaren oder „hoffnungslosen“ Erkrankung, die bereits erhebliche Kosten verursacht hat. Auch hier sind über Einzelfallvereinbarungen schon Kostenerstattungen erfolgt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

c) Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse

Des weiteren gibt es preiswerte Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist insbesondere bei Kindern sehr lohnend. Die Beiträge betragen etwa 6,- € mtl. Erstattet werden zwischen 250 € und 500 € Behandlungskosten jährlich zu ca. 80 %. Außerdem ein Kontingent von Medikamentkosten.

Und noch etwas:
im Zuge der Gesundheitsreformen, den Kostensenkungsbemühungen und den Selbstbeteiligungsmodellen kommt auch bei den gesetzlichen Versicherungen zunehmend Bewegung in die Planungen.
Neue Beteiligungsmodelle werden von einigen Krankenkassen bereits diskutiert. In nächster Zeit ist hier mit mehr Konkurrenz und verbesserten Abrechnungsmöglichkeiten zu rechnen.
Auch die Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse steht z.Zt. auf dem Prüfstand. Direktvereinbarungen mit Krankenkassen streben wir im Zuge der Verhandlungen über Einsparungen im Gesundheitswesen an. Den neuesten Stand dokumentieren wir auf unserer Homepage