FÜR PHASE 1 – DIAGNOSTIK
Problemerfassung
Leistungen
A: Problem erfassen und Informationen
der verschiedenen Ebenen zusammentragen, Durchführung
entsprechender Gespräche und Sichtung von Berichten,
Befunden etc.
B: Ansatzpunkt
ermitteln – Tiefe
der Störung beurteilen und Diagnostik
erstellen,
normaler Zeitaufwand ca.: 2-3 Stunden
Pauschalpreis
€ 70,- – 120,-
Mitglieder oder Mitgliedseinrichtungen
25% verbilligt.
Wie
werde ich Mitglied und was kostet das?
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Selbstverständlich
können wir die Beratung und Information auf Wunsch auch vor
Ort vornehmen, also im Elternhaus, Schule, Arbeitsplatz.
Diesen Service bieten wir Ihnen zusätzlich für
eine Pauschale von 25.- € pro
Stunde incl.
Fahrtkosten |
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In speziellen Fällen reichen diese Informationen nicht aus. Der
Einbezug spezieller Diagnostikverfahren ist evtl. notwendig. Hierzu machen
wir Ihnen gerne weitere Angebote.
Der Vorteil ist, das aufgrund dieser
Ablaufstruktur die Problemerfassung und Diagnostik nach Form, Zeitdauer
und Kosten für
Sie als Auftraggeber über die Pauschale hinaus verändert,
mitbestimmt und kostenmäßig
kontrolliert werden kann.
Wir sagen, was wir für notwendig halten, was und warum wir es
empfehlen und was es kostet. Sie sagen, was Sie entscheiden und als Diagnostikvereinbarung
bei uns bestellen.
FÜR PHASE 2– PROBLEMBEARBEITUNG
Prognose – Konkrete Hilfen – Perspektive der Problemveränderung
für folgende Leistungen
Gemäß der Ergebnisse aus Phase 1 erhalten sie
eine Perspektiv-planung für ambulante oder stationäre Folgemaßnahmen,
therapeutische Hilfen, Strukturierung einer sinnvollen Elternarbeit,
praktische
Handlungsanweisungen für Erziehung, Freizeit, Schule u.a.m. Wie
sind die Erfolgsaussichten? Was ist bei Einsatz welcher Hilfen für
einen Erfolg zu erwarten?
Welche stabilisierenden Maßnahmen sind notwendig?
Preis
Prognostikbericht 50 €
für Mitglieder und Mitgliedseinrichtungen
50% ermäßigt.
Hier gilt wie oben. Wir empfehlen Ihnen Anwendung
und Dauer von Hilfen und nennen Ihnen die Kosten. Sie stellen nach Ihren
Eindrücken und
Kostenvorstellungen
die spezielle Hilfe mit uns zusammen.
Hierüber wird eine Arbeitsvereinbarung getroffen. Sie beinhaltet
einen
kostenlose Bericht nach Beendigung der Behandlung, Therapie oder Intervention.
Die einzelnen Bestandteile der Behandlungskosten orientieren sich an
der GOÄ und
Gebüh, Gebührenordnung für Ärzte und für Heilpraktiker.

Zur Verdeutlichung der Finanzierung und Ersparnis für Sie als Kostenträger
haben Sie hier die Möglichkeit, sich zwei Fallbeispiele anzusehen. Bei
weiteren Fragen bzgl. der Finanzierung treten Sie bitte mit uns in Kontakt.
Fallbeispiel
1
Fallbeispiel
2

FINANZIERUNGSHILFE FÜR SIE ODER IHR KIND
Sie sind Mitglied einer privaten Krankenversicherung
Diese bieten meist einen Komplett-schutz
auch für alle gängigen
Natur-heilverfahren und erstatten in der Regel sämtliche Kosten.
Sie sind Beamter oder Angestellter im öffentlichen
Dienst
Dann sind Sie beihilfefähig. Die Höhe der zu erwartenden Beihilfe können
Sie der Erstattungsliste entnehmen.
Leistungserstattungen von Ärzten
und Heilpraktikern bei gesetzlichen Krankenkassen
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind werden Kosten
im Regelfall nicht erstattet. Gesetzliche Krankenkassen haben normalerweise
ein gesetzliches Abrechnungsverbot mit Heilpraktikern und dürfen nur
mit
Ärzten im Besitz einer Krankenzulassung abrechnen.
Ausnahmen:
a) Modellversuche
Einige gesetzliche Krankenkassen fördern im Rahmen von Modell-versuchen
bestimmte Heilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie, autogenes Training
etc. In Ausnahmefällen ist dann eine Übernahme möglich.
b) Einzelfallvereinbarung
Ihr Kind oder Sie leiden an einer therapieresistenten oder aus klinischer
Sicht nicht heilbaren oder „hoffnungslosen“ Erkrankung, die
bereits erhebliche Kosten verursacht hat. Auch hier sind über Einzelfallvereinbarungen
schon Kostenerstattungen erfolgt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
c) Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse
Des weiteren gibt es preiswerte Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen
Krankenversicherung. Dies ist insbesondere bei Kindern sehr lohnend.
Die Beiträge betragen etwa 6,- € mtl. Erstattet werden zwischen
250 € und 500 € Behandlungskosten jährlich zu ca. 80
%. Außerdem ein Kontingent von Medikamentkosten.
Und noch etwas:
im Zuge der Gesundheitsreformen, den Kostensenkungsbemühungen und
den Selbstbeteiligungsmodellen kommt auch bei den gesetzlichen Versicherungen
zunehmend Bewegung in die Planungen.
Neue Beteiligungsmodelle werden von einigen Krankenkassen bereits diskutiert.
In nächster
Zeit ist hier mit mehr Konkurrenz und verbesserten Abrechnungsmöglichkeiten
zu rechnen.
Auch die Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
steht z.Zt. auf dem Prüfstand. Direktvereinbarungen mit Krankenkassen
streben wir im Zuge der Verhandlungen über Einsparungen im Gesundheitswesen
an. Den neuesten Stand dokumentieren wir auf unserer Homepage
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